AGB

Hier finden Sie die AGB´s für meine Hebammenbetreuung und Fortbildungen:

Hebammenbetreuung: 

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der Hebamme Jennifer Vagt und der Leistungsempfängerin

 

  1. Geltungsbereich

         Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Jennifer Vagt und der Leistungsempfängerin.

 

  1. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Jennifer Vagt und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.

 

  1. Umfang der Leistungen

         (1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.

 

         (2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird in der zurzeit gültigen Fassung.

 

         (3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebammenpraxis besondere Zeit ist die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.

 

         (4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung in Höhe von 75 % der Leistungsempfängerin in Rechnung.

 

  1. Terminverlegung:

(1) Vereinbarte Termine verstehen sich seitens der Hebamme grundsätzlich mit einer Toleranzzeit von +/- 30 Minuten, weil Hebammenhilfe nicht absolut planbar ist und zeitlichen Schwankungen je nach Bedarf unterworfen sein kann. Die Hebamme ist berechtigt, aus berufsbedingten Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen und / oder zu verlegen. Die Hebamme wird die Versicherte unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. In diesem Fall vereinbart die Hebamme mit der Versicherten einen neuen Termin. In dringenden Fällen wendet sich die Versicherte unverzüglich an eine Kinderärztin / einen Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die nächstgelegene Klinik oder wählt den Notruf unter 112.

 

(2) Bei den Terminvereinbarungen zwischen der Hebamme und der Versicherten handelt es sich um eine sogenannte Bestellpraxis, in der mit längeren Terminvorläufen gearbeitet werden muss. Das heißt, dass die Hebamme ihre Termine zur konkreten Leistungserbringung langfristig im Voraus plant. Kurzfristig abgesagte Termine können daher in der Regel nicht neu vergeben werden und führen zu einem Anspruch auf Ausfallhonorar zugunsten der Hebamme. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Hebamme und die Versicherte folgendes:

 

(3) Die Hebamme und die Versicherte vereinbaren für den Leistungszeitraum verbindliche Termine. Die Versicherte verpflichtet sich, den jeweils verbindlich vereinbarten Termin einzuhalten. Für den Fall, dass vereinbarte Termine seitens der Versicherten nicht wahrgenommen werden, insbesondere weil diese am vereinbarten Leistungsort nicht anzutreffen war, ist die Versicherte verpflichtet, der Hebamme die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen (§ 615 BGB). Die Kosten werden in diesem Fall nicht von der Krankenversicherung übernommen. Nimmt die Versicherte den vereinbarten Termin nicht wahr, ohne spätestens 24 Stunden zuvor abzusagen, so werden ihr 75 Prozent der durch die Absage entgangenen Gebühren in Rechnung gestellt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Versicherte das Versäumnis nicht zu vertreten hat. Mit nachfolgender Unterschrift erklärt sich die Versicherte mit der Vereinbarung zum Ausfallhonorar ausdrücklich einverstanden. Gleichfalls erklärt sie damit, die Regelungen zum Ausfallhonorar gelesen, verstanden und keine Nachfragen zu haben.

  1. Sprechzeiten und Erreichbarkeit

(1) Die Hebamme gewährleistet während der Vertragslaufzeit unter der Rufnummer 0175-4034003 eine telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr. Hinterlassene Nachrichten auf dem Anrufbeantworter / der Mailbox werden in zumutbaren Zeitabständen von unserer Hebamme abgehört, verbunden mit einer Rückmeldung.

Bei Fragen oder Terminverschiebung jederzeit per Mail:

unserehebamme@gmx.de

 

  1. Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
  2. a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.
  • Bestimmte Laboruntersuchungen
  • Bestimmte Kurse
  • Stillberatung über das Kontingent der gesetzlichen Krankenkassen hinaus
  • Tapen
  • Ernährungsberatung über das Kontingent der gesetzlichen Krankenkassen hinaus
  • Beratungen mittels Kommunikationsmedium (Kurznachrichten, Email)

 

  1. b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.
  • mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft
  • mehr als 20 Kontakte (persönlich oder telefonisch) bis zum 10. Lebenstag des Kindes. (abzüglich 2 Besuche/Tag des Klinikaufenthaltes)
  • mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und zwölf Wochen nach der Geburt
  • mehr als 8 Kontakte (persönlich oder telefonisch) nach zwölf Wochen nach der Geburt

 

Hinweis: Über eine mögliche Überschreitung des Leistungsumfangs nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V, hat die Hebamme die Versicherte rechtzeitig darüber aufzuklären, soweit sie ihr bekannt sind.. Für eine weitere Inanspruchnahme der Hebamme wäre sodann eine gesonderte Vereinbarung über entsprechende Leistungsinhalte zu treffen.

 

         (2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.

 

         (3) Die Rechnungen werden Ihnen per Mail zugesandt und werden gemäß der Vereinbarungen per Überweisung beglichen.

 

 

  1. Abrechnung des Entgelts

         (1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.

 

         (2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der /des (Name der Einrichtung) nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.

 

(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme dieser AVB verpflichtet.

Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Vergütungsordnung für Hebammen des jeweiligen Bundeslandes in der zurzeit gültigen Fassung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.

 

Hinweis: die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnisse über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

         (4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.

 

         (5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

 

(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

 

 

Anmelde- und Teilnahmebedingungen für das Online-Seminar

1. Anmeldung

Die Anmeldung zum Seminar erfolgt über die Website www.vagt.hebamio.de. Mit der Anmeldung gelten diese Teilnahmebedingungen als anerkannt. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Zahlungseingangs.

2. Rücktritt und Stornierung

Ein Rücktritt ist bis drei Wochen vor Seminarbeginn möglich. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 EUR einbehalten.

Ab drei Wochen vor Seminarbeginn ist eine Rückerstattung nur dann möglich, wenn das Skript noch nicht versendet wurde, das Seminar ausgebucht ist und eine Person von der Warteliste nachrücken kann.

Nach Versand des Seminar-Skripts ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen, auch bei kurzfristiger Absage.

3. Mindesteilnehmer*innenzahl

Das Seminar findet nur statt, wenn die Mindesteilnehmer*innenzahl bis spätestens drei Wochen vor Beginn erreicht ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Seminar abgesagt und bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden vollständig erstattet.

4. Versand der Seminarunterlagen

Das Seminar-Skript wird ungefähr zwei Wochen vor Seminarbeginn per Post versendet.

5. Teilnahmevoraussetzungen & Technik

Die Teilnahme erfolgt über Zoom. Eine stabile Internetverbindung sowie funktionsfähige Kamera und Mikrofon sind erforderlich. Bei nichtfunktionieren der persönlichen Technik besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Seminar- Gebühr.

Für die technische Ausstattung und deren Funktion ist die teilnehmende Person selbst verantwortlich.

6. Teilnahmebescheinigung

Während des Seminars werden 6 verschiedene Codes angezeigt. Diese Codes müssen nach dem Seminar innerhalb von 1 Woche an folgende Email gesendet werden: unserehebamme@gmx.de. Dies dient dem Nachweis, dass am gesamten Seminar teilgenommen wurde. Nur nach Erfüllung dieser Bedingungen kann eine vollständige Teilnahmebescheinigung ausgestellt warden.

Sollte eine vollständige Teilnahme nicht möglich sein, so ist dies vorher per Email mitzuteilen. Danach können Teilbescheinigungen entsprechend der anwesenden Stunden ausgestellt werden.

7. Sonderregelungen

Sollten persönliche Gründe oder besondere Umstände (z. B. technische Einschränkungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen) vorliegen, die eine Abweichung von diesen Bedingungen erfordern, ist dies vor Beginn des Seminars schriftlich mitzuteilen.

8. Absage durch die Veranstalterin

Falls das Seminar aus unvorhersehbaren Gründen kurzfristig abgesagt werden muss, wird ein Ersatztermin angeboten.

9. Nachholen versäumter Inhalte

Kann eine teilnehmende Person an einem Termin nicht teilnehmen, besteht unter Umständen die Möglichkeit, die versäumten Inhalte bei einem folgenden Seminar nachzuholen – sofern dieses direkt von der Veranstalterin organisiert wird und nicht über einen Drittanbieter läuft.

Die Plätze dafür sind stark begrenzt und es besteht kein Anspruch auf Nachholung.

10. Änderungen durch neue Leitlinien

Die einschlägigen Leitlinien zum Seminarthema werden derzeit überarbeitet. Nach Erscheinen wird es kleinere Follow-up-Veranstaltungen geben, über die die Teilnehmenden per E-Mail informiert werden.

Solltest du keine Information dazu wünschen, genügt eine kurze Mitteilung per E-Mail.

11. Aufzeichnung

Jegliche Aufzeichnung und Verbreitung des Seminars ist strengstens verboten. Dazu zählen auch Teilaufnahmen, akustische Aufnahmen und Fotos. Jegliche Vervielfältigung wird strafrechtlich verfolgt.


Kontakt:

Jennifer Vagt – Hebamme

Bahnhofsweg 5a
23974 Hornstorf

Telefon: 0175 4034003

E-Mail: unserehebamme@gmx.de

Web: www.vagt.hebamio.de und www.meine-hebamme-in-mv.de

 

Stand: 09/2025